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Sexueller Missbrauch

Hier erfährst du einiges über das Thema Sexueller Missbrauch.

VORSICHT TRIGGERT
 

Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet willentliche sexuelle Handlungen mit, an oder vor Kindern. Typischerweise spielt dabei ein Macht- oder Wissensgefälle zwischen dem Täter und seinem kindlichen Opfer eine zentrale Rolle. Als Kind werden nach deutschem Strafrecht Personen definiert, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In Deutschland ist sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB strafbar.
 

Der Gesetzestext im deutschen Strafgesetzbuch (§ 176 StGB) lautet:

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
 

Begriffsbestimmung

Für den sexuellen Missbrauch von Kindern als Begriff ist der Missbrauch zentral.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist stets eine Verletzung der ungestörten Gesamtentwicklung des Kindes durch vorzeitige sexuelle Erlebnisse. Dadurch wird die Entwicklung seiner sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit gestört. Im deutschen Recht wird die Einwilligungsfähigkeit des Kindes in sexuelle Handlungen, mithin die sexuelle Autonomie des Kindes generell verneint. Ab welchem Alter eine solche Selbstbestimmung sicher vermutet oder vorausgesetzt wird, ist stark kulturabhängig. Beispielsweise wird in den meisten Kulturen das heiratsfähige Alter mit einer gewissen sexuellen (nicht notwendig sozialen) Autonomie verknüpft sein.

In der Psychologie wird in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen einfacher Zustimmung (simple consent) und wissentlicher Zustimmung (informed consent). Hier geht es darum, ob eine Person so weit in der Lage ist, die Folgen der betreffenden Zustimmung/Handlung abzusehen, dass man überhaupt von Zustimmung sprechen kann: es setzt ein umfassendes Begreifen des Geschehens und seiner Folgen voraus.

Die juristisch relevante Alters- und Reifestufe wird im Begriff des Schutzalters gefasst. Aus Sicht von Bretz et al. (1994) wird die Beteiligung von noch nicht ausgereiften Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten als sexueller Missbrauch von Kindern definiert, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie noch nicht in der Lage sind, sie in ihrer Tragweite zu erfassen.

Diese Kulturabhängigkeit wird von Fürsprechern der Pädophilie häufig dazu verwendet, sexuellen Missbrauch von Kindern zu relativieren und als hinnehmbar darzustellen. Unabhängig von Kulturvarianten basiert eine solche Betrachtung auf positiven Annahmen (wir wollen es beide und haben uns lieb) und lässt die spezifische Traumatisierbarkeit von Kindern außer Acht.

 

Arten sexuellen Missbrauchs

Es kann aus Sicht der Psychologie zwischen verschiedenen Missbrauchsformen unterschieden werden. Hierzu gehören der Missbrauch:

  • ohne körperlichen Kontakt (bspw. Ansehen von Pornofilmen)
  • mit körperlichen Kontakt (bspw. gegenseitiges Berühren)
  • nicht penetrativ (bspw. gegenseitiges Berühren von Geschlechtsteilen)
  • mit penetrativem Kontakt (bspw. oraler Geschlechtsverkehr)
  • mit Paraphilien (bspw. Sadismus)
  • ritualistischer Missbrauch

 

 

Tätertypologie

In der öffentlichen Wahrnehmung spielt fast ausschließlich der dem Opfer unbekannte Täter eine Rolle, der es verschleppt und ihm Gewalt antut. Statistisch gesehen verhält es sich anders: Ungefähr 70 bis 90 Prozent der Täter und Opfer sind einander bekannt. Täter sind zumeist Familienmitglieder, also Vater, Stiefvater, Bruder, Stiefbruder, Lebensgefährte der Mutter, Verwandte, sowie Hausbewohner, Nachbarn, Bekannte, Freunde der Familie, Babysitter, ErziehungsÂÂÂ oder auch Autoritätspersonen, also Personen aus dem sozialen Nahbereich des Opfers.

Es gibt auch Täterinnen, auch diese kommen meist aus dem sozialen Nahraum. Einige handeln gemeinsam mit einem männlichen Mittäter, einige freiwillig, andere unter Zwang. Solche Fälle sind besonders medienwirksam. Einzeltäterinnen fallen demgegenüber wesentlich weniger auf. Zunehmend berichten aber Jungen von Missbrauch durch Frauen und auch Erwachsene berichten zunehmend von vergangenen Missbrauchserfahrungen. Dabei scheint es eine grosse Dunkelziffer zu geben. (vgl. Elliott, Michelle (1995): Frauen als Täterinnen).

Folgen sexuellen Missbrauchs

Die Auswirkungen sexueller Missbrauchserlebnisse auf die Entwicklung von Kindern sind von den Begleitumständen der Tat sowie der anderer Risikofaktoren in der Entwicklung (z. B. Vernachlässigung und körperliche Misshandlung) abhängig, außerdem spielt die Stigmatisierung der Tat sowie die große Aufmerksamkeit im Rahmen der (notwendigen) juristischen Aufarbeitung auch eine Rolle.

Die unmittelbaren Auswirkungen von sexuellem Missbrauch auf ein Kind sind sehr unterschiedlich. Bei etwa der Hälfte der betroffenen Kinder scheint es keine negativen Auswirkungen zu geben. Hier werden allerdings sämtliche sexuellen Kontakte, auch Kontakte, die allgemein als nicht so schwerwiegend gelten miteinbezogen. Als erschwerende Umstände, welche die Folgen eines Missbrauches erschweren können, können der Missbrauch durch nahe Bezugspersonen oder die Dauer des Missbrauches als auch mangelnde Unterstützung im familiären Umfeld des Kindes nach einem Missbrauch gelten.

Missbrauchte Kinder können Angststörungen, Depressionen, ein geringes Selbstwertgefühl sowie Verhaltensstörungen entwickeln. Psychische Auffälligkeiten in der Folge sexuellen Missbrauchs können enthemmtes triebhaftes Verhalten bei Kleinkindern mit ungewöhnlich aktivem Interesse an den eigenen Genitalien oder denen anderer Kinder, Distanzlosigkeit gegenüber Fremden, nicht altersgemäße sexuelle Aktivitäten mit Gleichaltrigen, exzessive Masturbation, spielerische Imitation und Nachvollziehen der Tat, Exhibieren und sexuell provozierendes Auftreten sein sowie ein erhöhtes Risiko, erneut Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden. Diese Auffälligkeiten können bereits im Vorschulalter auftreten. Im Schulkind- und Jugendalter zeigen sich häufig zusätzlich eine Blockierung und Angst in der Sexualentwicklung, funktionelle Sexualstörungen, Promiskuität und Prostitution, sexuell aggressives Verhalten gegenüber anderen Kindern, ausgeprägte Angst homosexuell zu sein, sowie eine gestörte Geschlechtsrollenidentität.

Wenn die unmittelbare Krise vorüber ist, brauchen viele Kinder weiterhin professionelle Hilfe. Häufig entwickelt sich eine Posttraumatische Belastungsstörung. Hier hängt die Beeinträchtigung der Opfer oft von der Schwere der Tat ab. Untersuchungen haben gezeigt, dass vor allem bei dissoziativen Identitätsstörungen, Essstörungen sowie Borderline-Persönlichkeitsstörungen in der Kindheit sexueller Missbrauch vorlag. Dies bedeutet nicht, dass Personen, bei denen diese Störungen diagnostiziert wurden, zwangsläufig sexuell missbraucht wurden. Ebenso bedeutet dies nicht, dass jeder, der in der Kindheit sexuell missbraucht wurde, eine dieser Störungen entwickeln muss. Hier ist lediglich ein statistischer Zusammenhang zu erkennen, der besagt, dass schwere Traumata in der Kindheit, wie sexueller Missbrauch, eine dieser Störungen verursachen können. Als Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs gelten außerdem:

    • Integrationsstörung: Jeder Mensch ist darauf angewiesen das, was ihm widerfährt, irgendwie gedanklich einzuordnen und zu verarbeiten. Einem sexuell unreifen Kind sind die Handlungen des Erwachsenen beim sexuellen Übergriff unverständlich: Es versteht, kurz gesagt, die Welt nicht mehr und kann das Geschehen in seine Welt und seine Geschichte nicht integrieren.
    • Vertrauensbruch: Ein Kind lebt gewissermaßen davon, dass es seinen Eltern Vertrauen entgegenbringt. Dieses Vertrauen ist für das Kind die einzige Quelle von Sicherheit in einer ansonsten durchaus unsicheren und gefährlichen Welt. Wird dieses Vertrauen von den Eltern durch Handeln, Hinnehmen oder Ignorieren verraten, so zerbricht für das Kind die Basis jeglicher Sicherheit.
    • Unausweichbarkeit: Ein Erwachsener kann sich, auch wenn die Situation noch so schrecklich ist, zumindest emotional distanzieren (ÂÂÂdas bin nicht ichÂÂÂ, ÂÂÂdas ist nicht meine WeltÂÂÂ). Ein Kind kann das nicht. Es kennt nur die eine Welt, die seiner Familie. In dieser Welt wurde es verraten und missbraucht und hat keine Ausweichmöglichkeit außer den Welten, die schon Produkt psychischer Störungen sind.

Als Konsequenz ergibt sich, dass das Geschehen partiell vergessen wird, es aber aufgrund seiner einschneidenden Bedeutung nicht vollständig vergessen werden kann. Spätfolgen daraus resultierender Traumata sind daher häufig Amnesien und tiefsitzende, schlecht diagnostizierbare Persönlichkeitsstörungen (speziell dissoziative Identitätsstörung und Borderline-Persönlichkeitsstörung).

Sexueller Missbrauch hat oft Folgen bis in die nächste Generation. Opfer leiden oft an sexuellen Störungen, die ihre Partnerschaft gefährden oder sie sind überhaupt nicht in der Lage, eine Partnerschaft einzugehen oder sich emotional für einen Menschen zu öffnen. Opfer, die ihre Erfahrung nicht verarbeitet haben, können auch ihrerseits zu Tätern werden. Aus der Therapie sind solche Täter-Opfer-Täter-Kreisläufe über mehrere Generationen bekannt.

Prävention

Außer immer neuen Hinweisen in den Medien, wie Eltern ihre Kinder schützen und wie Kinder sich gegen Missbrauch wehren können, gibt es Therapiemöglichkeiten für Pädophile (mit der Neigung zu Kindern), die selbst nicht oder nicht mehr übergriffig werden wollen. Insbesondere sei hier ein Projekt an der Berliner Charité erwähnt, das im Rahmen einer Studie Gruppentherapien für wenige hundert Pädophile ermöglicht. Seit Anfang 2006 läuft der erste Durchgang, 2007 soll ein weiterer mit der derzeitigen ÂÂÂKontrollgruppeÂÂÂ durchgeführt werden. Inzwischen gibt es in den meisten grösseren Städten solche Gruppen, aber sie sind oft wenig bekannt und schwer zu finden und oft sind sie ausgebucht. Ziel ist es, die Betroffenen zu befähigen, verantwortlich mit ihrer Neigung umzugehen. Dadurch soll auch der Leidensdruck auf Seiten dieser potentiellen Täter reduziert werden, da sie sich durchaus ihrer Gefährlichkeit bewusst sein können.

Therapie

Opfer von sexuellem Missbrauch benötigen oft psychotherapeutische Hilfe. Einerseits zur Bewältigung der verletzenden Erfahrung und zur Bewältigung des gegenwärtigen Lebens, andererseits um wieder für künftige Beziehungen offen und fähig zu werden.

Siehe auch: Psychodynamisch Imaginative Traumatherapie, Ego-State-Therapie

 

Gesetzeslage in einigen europäischen Ländern

Hauptartikel: Schutzalter

Land Altersgrenze Wikipedia-Link
Schweiz 16 Jahre Sexueller Missbrauch von Kindern (Schweiz)
Deutschland 14 Jahre Sexueller Missbrauch von Kindern (Deutschland)
Österreich 14 Jahre Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Österreich)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Gerichtsverfahren im Jahre 2003 entschieden, dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Menschen ab 14 Jahren beachtet werden muss

 

 

 

Quelle: Wikipedia

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